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Rechtsgebiete

Steuerrecht

Unsere steuerrechtliche Arbeit setzt an zwei Punkten an: wenn eine Transaktionsstruktur so gebaut werden muss, dass sie später verteidigt werden kann, und wenn die Steuerbehörde bereits fragt. Im zweiten Fall zählt, ob die Dokumentation am ersten Prüfungstag steht.

  • Vertretung in Steuerprüfungen, Aufsichts- und Rechtsbehelfsverfahren
  • Steuerliche Prüfung von Transaktionen und Konzernstrukturen sowie internationale Steuerfragen
  • Beratung zur Werbesteuer und zu Sondersteuern einzelner Branchen
  • Die rechtliche Seite von Verrechnungspreisen und Fragen verbundener Unternehmen
  • Aufdeckung steuerlicher Risiken im Rahmen der Due Diligence
  • Gerichtliche Überprüfung von Bescheiden der Steuerbehörde
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Ausgewählte Mandate

01

Beratung und Vertretung einer Mediaagentur, eines Radiovermarkters sowie nationaler und lokaler Medien- und Presseorgane in Fragen der Werbesteuer.

02

Rechtliche Vertretung einer international tätigen Handelsgruppe in Verfahren der Steuerbehörde.

03

Steuerberatung und Vertretung verschiedener Mandanten in Prüfungsverfahren der Steuerbehörde.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Was sollte ein Unternehmen tun, wenn eine Steuerprüfung beginnt?

Zunächst ist zu klären, welche Steuerart und welchen Zeitraum die Prüfung umfasst, denn das begrenzt, was herauszugeben ist. Benennen Sie einen Ansprechpartner, führen Sie eine detaillierte Liste aller übergebenen Unterlagen und nehmen Sie zum Prüfungsprotokoll Stellung – der Spielraum für spätere Rechtsbehelfe hängt davon ab, was in die Akte gelangt ist.

Ein ausländisches Unternehmen erbringt Leistungen in Ungarn – entsteht dadurch eine Steuerpflicht?

Das hängt davon ab, ob eine Betriebsstätte entsteht und was das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen vorsieht. Dauerhafte Präsenz vor Ort, eigene Arbeitnehmer und Abschlussvollmacht begründen typischerweise eine Betriebsstätte; die umsatzsteuerliche Registrierung ist eine eigenständige Frage, die auch ohne Betriebsstätte auftreten kann.