Rechtsgebiete
Vergaberecht
Wir arbeiten für öffentliche Auftraggeber und für Bieter. Läuft ein Verfahren erst, bleibt wenig Spielraum; entschieden wird das Meiste bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der formalen Prüfung des Angebots – eine Nachforderung heilt nicht alles.
- Vollständige Durchführung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
- Erstellung und Vorprüfung von Angeboten und Teilnahmeanträgen
- Unterstützung bei zentralisierten Vergabeverfahren
- Durchführung von Beschaffungen aus Fördermitteln
- Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
- Vergaberechtliche Fragen zu Vertragsänderung und Leistungserbringung
Beschreiben Sie den Sachverhalt in wenigen Sätzen. Wir antworten innerhalb eines Werktages und nennen Ihnen, was wir für den nächsten Schritt benötigen.
Ausgewählte Mandate
Umfassende Vertretung und Durchführung von Vergabeverfahren für Kommunalverwaltungen.
Ständige vergaberechtliche Beratung und Vertretung eines Werbekonsortiums, von den Angeboten bis zur Erfüllung der Vergabeverträge.
Beteiligung an zentralisierten Vergabeverfahren auf Auftraggeber- und Bieterseite.
Durchführung von aus Fördermitteln finanzierten Beschaffungen für eine zentrale Regierungsbehörde.
Vertretung und Beratung eines Sportverbandes bei der Durchführung von Vergabeverfahren.
Häufige Fragen unserer Mandanten
Kann sich ein ausländisches Unternehmen an einer ungarischen Ausschreibung beteiligen?
Ja. Eine ungarische Gesellschaft ist nicht erforderlich, doch die Eignung ist mit Urkunden nach dem Recht des Bieters und beglaubigter ungarischer Übersetzung nachzuweisen; ebenso das Fehlen von Ausschlussgründen. Häufigste Fehlerquelle bei ausländischen Bietern ist die formale Konformität: Übersetzung, Datierung und Nachweis der Zeichnungsbefugnis.
Was kann man tun, wenn ein Angebot vom Verfahren ausgeschlossen wird?
Es kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, innerhalb einer kurzen Ausschlussfrist ab Kenntnis der Entscheidung. Diese Frist entscheidet die meisten Fälle, weshalb Akteneinsicht und Analyse der Begründung sofort beginnen müssen – nicht erst nach Vertragsschluss.