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Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Unsere arbeitsrechtliche Arbeit konzentriert sich auf zwei Pole: die alltäglichen Dokumente, die schlicht stimmen müssen, und die großen Eingriffe, etwa Reorganisation, Massenentlassung oder Trennung von Führungskräften, bei denen sich ein Fehler nicht mehr günstig korrigieren lässt.

  • Arbeitsverträge, Geschäftsführerverträge, Wettbewerbsverbots- und Vertraulichkeitsvereinbarungen auf Ungarisch und Englisch
  • Arbeitsrechtliche Regelungen, interne Verfahren und atypische Beschäftigungsformen
  • Rechtliche Begleitung von Massenentlassungen und vollständigen Umstrukturierungen der Belegschaft
  • Vorbereitung von Kündigungen, fristlosen Kündigungen und Aufhebungsverträgen
  • Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren und vor Behörden
  • Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sowie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse für Drittstaatsangehörige
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Ausgewählte Mandate

01

Vertretung und Beratung eines Zementunternehmens in mexikanischem Besitz zu den Arbeitsverträgen leitender Angestellter, rechtliche Begleitung einer vollständigen Umstrukturierung der Belegschaft sowie Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren.

02

Vertretung eines kroatisch und amerikanisch gehaltenen Pharmaunternehmens bei einer Massenentlassung sowie Beratung bei der Erstellung arbeitsrechtlicher Regelungen und Dokumente.

03

Beratung eines Unternehmens der Telekommunikationsbranche zu arbeitsrechtlichen Regelungen, atypischen Vereinbarungen und Arbeitskonflikten.

04

Arbeitsrechtliche Beratung eines skandinavischen und deutschen Unternehmens für automatische Eingangssysteme sowie Erstellung arbeitsrechtlicher Dokumente (Arbeitsvertrag, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Wettbewerbsverbot) auf Ungarisch und Englisch.

05

Beratung und Vertretung multinationaler Unternehmen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.

06

Arbeitserlaubnisverfahren für ungarische Unternehmen, die Drittstaatsangehörige beschäftigen.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Sind Wettbewerbsverbote in Ungarn durchsetzbar?

Ja, aber nur, wenn es schriftlich für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart ist, zeitlich begrenzt ist und der Arbeitgeber eine Karenzentschädigung zahlt. Entschädigung und Reichweite der Beschränkung werden zueinander ins Verhältnis gesetzt: Ein pauschales Verbot jeder Tätigkeit hält vor Gericht in der Regel nicht stand.

Worauf ist bei einer Massenentlassung zu achten?

Der Arbeitgeber ist an die Reihenfolge gebunden: vorherige Unterrichtung und Konsultation des Betriebsrats bzw. der Arbeitnehmervertretung, Anzeige bei der staatlichen Arbeitsverwaltung und erst danach Zugang der Kündigungen. Ein Verstoß gegen diese Reihenfolge macht die Kündigungen für sich genommen rechtswidrig, unabhängig davon, wie tragfähig der unternehmerische Grund war.

Darf ein ungarisches Unternehmen Drittstaatsangehörige beschäftigen?

Ja, nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens. Die Erlangung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Meldungen und Antrag müssen übereinstimmen, denn Abweichungen sind der häufigste Ablehnungsgrund.

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