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Rechtsgebiete

Werbe- und Medienrecht, Social Media

Wir arbeiten mit Werbeagenturen, Medienhäusern und Werbetreibenden, oft in den letzten Tagen vor dem Kampagnenstart. Ziel ist es, die kreative Idee zu erhalten und zugleich die Aussage belegbar, das Gewinnspiel regelkonform und die Nutzungsrechte sauber zu machen.

  • Rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Belegbarkeit, Preis- und Vergleichskommunikation
  • Gewinnspiel- und Promotionsbedingungen, einschließlich Social-Media-Aktionen
  • Nutzungs- und Auftrittsverträge, Influencer- und Talentverträge
  • Mediendienste-, Werbevermarktungs- und Agenturverträge
  • Vertretung in Verbraucherschutzverfahren und vor dem Selbstregulierungsgremium der Werbewirtschaft
  • Werberechtliche Schulungen für nichtjuristische Teams
Anfrage zu diesem Rechtsgebiet

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Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage und behandeln deren Inhalt vertraulich. Newsletter nur auf ausdrücklichen Wunsch.

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Ausgewählte Mandate

01

Ständige Vertretung eines ungarischen Werbekonsortiums und einer Mediaagentur.

02

Beratung internationaler Werbeagenturen zu Kommunikation, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Werbesteuer und Gewinnspielen.

03

Vertretung eines Telekommunikationsunternehmens, von Pharmaherstellern und Fluggesellschaften sowie Beratung zu kommerzieller Kommunikation, Nutzungsrechten und Direktmarketing.

04

Beratung eines Radio- und TV-Vermarkters in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

05

Beratung einer ungarisch-amerikanischen Sportorganisation zu Zeitschriftenverlag und -vertrieb.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Worauf ist bei einem Gewinnspiel in sozialen Medien zu achten?

Erforderlich sind veröffentlichte Teilnahmebedingungen, die Teilnahmeberechtigung, Gewinn, Auslosung und Umgang mit den Daten der Teilnehmenden regeln. Zusätzlich binden die Regeln der Plattform den Veranstalter, und glücksspielähnliche Elemente wie kostenpflichtige Teilnahme sind zu vermeiden. Steuer- und Übergabefragen zum Gewinn gehören vorab geklärt, nicht nach der Ziehung.

Müssen Influencer-Kooperationen gekennzeichnet werden?

Ja. Wird die Zusammenarbeit vergütet – in Geld, Produkten oder Leistungen –, ist der kommerzielle Charakter klar und am Anfang des Inhalts offenzulegen. Die Verantwortung liegt nicht allein beim Influencer: Auch Werbetreibender und Agentur haften, weshalb der Vertrag Art der Kennzeichnung und ein nachträgliches Prüfrecht festhalten sollte.