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Rechtsgebiete

Technologie und Innovation

Wir arbeiten mit Entwicklern, Herstellern und Start-ups genau dort, wo das Produkt noch in Bewegung ist, der Vertrag aber bereits tragen muss. Die wiederkehrende Frage ist stets dieselbe: Wem gehört das Ergebnis, wer trägt das Risiko bei Fehlern, und was geschieht, wenn die Parteien sich trennen.

  • Entwicklungs-, F&E- und Fertigungsverträge, Meilensteine und Abnahmeregelungen
  • Softwarelizenz-, SaaS- und IT-Outsourcing-Verträge sowie Service Levels
  • Investoren- und Konsortialverträge, Options- und Exit-Strukturen für Start-ups
  • Zuordnung der Rechte des geistigen Eigentums in der Entwicklungs- und Lieferkette
  • Rechtliche Begleitung von Genehmigungen und technischen Zertifizierungen
  • Beratung und Streitbeilegung in IT- und Telekommunikationsprojekten
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Ausgewählte Mandate

01

Ständige Vertretung einer internationalen Unternehmensgruppe, die UAVs und zugehörige Geräte (Radare, Sensoren) entwickelt: Genehmigungen, Entwicklungsverträge und Finanzierung sowie handels- und gesellschaftsrechtliche Beratung ungarischer und ausländischer Unternehmen im Bereich technischer Zertifizierung.

02

Beratung zur Entwicklung und Herstellung eines intelligenten Geräts für den medizinischen Einsatz.

03

Beratung eines internationalen Spieleentwicklers zu Softwareentwicklung und Investorenbedingungen.

04

Beratung und Streitbeilegung für einen multinationalen Mobilfunkanbieter zu IT-Outsourcing, Datenverarbeitung, IT-Support, Softwareentwicklung, Hardwarebeschaffung und Basisstationen.

05

Beratung ungarischer Start-ups in den Bereichen Shared Economy, Bauinnovation und weiteren vertriebsorientierten Feldern.

Häufige Fragen unserer Mandanten

Wem gehört eine im Auftrag erstellte Entwicklung?

Grundsätzlich dem Entwickler. Deshalb muss dies ausdrücklich geregelt werden. Der Vertrag braucht getrennte Regelungen zur Übertragung der Verwertungsrechte bzw. zum Nutzungsumfang, zu Quellcode und Dokumentation, zum Bearbeitungsrecht sowie zu den vom Entwickler eingebauten Open-Source- und Drittkomponenten.

Was sollte ein IT-Outsourcing-Vertrag regeln?

Service Levels und deren Messung, den Eskalationsweg bei Störungen, die Auftragsverarbeiterrollen und den Speicherort der Daten, den Entzug von Systemzugängen und vor allem das Exit-Szenario: Was erhält der Kunde bei Vertragsende zurück, in welchem Format und in welcher Frist.